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   VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07   

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https://dejure.org/2007,46866
VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07 (https://dejure.org/2007,46866)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.11.2007 - 13 A 198.07 (https://dejure.org/2007,46866)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. November 2007 - 13 A 198.07 (https://dejure.org/2007,46866)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07
    Wegen des beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter reicht für die Feststellung der Unzuverlässigkeit schon aus, wenn hieran ein geringer Zweifel besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257, 262; Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 8.04 -, BVerwGE 122, 182, 187, jeweils zu dem insoweit gleich lautenden § 29 d LuftVG a.F.).

    Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, wenn Grund für die Annahme besteht, dass beim Überprüften aktuell oder künftig ein Verstoß gegen die Anforderungen zur Wahrung der Sicherheit des Luftverkehrs zu befürchten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2004, a.a.O. S. 263).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2007 - 12 S 59.07

    Luftrecht - Zuverlässigkeit i.S.d. Luftsicherheitsgesetzes

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07
    Dies gilt selbst dann, wenn man die Erfolgsaussichten in der Hauptsache wegen der möglichen formellen Verfassungswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes für offen hält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2007 - OVG 12 S 59.07 -).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07
    Wegen des beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter reicht für die Feststellung der Unzuverlässigkeit schon aus, wenn hieran ein geringer Zweifel besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257, 262; Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 8.04 -, BVerwGE 122, 182, 187, jeweils zu dem insoweit gleich lautenden § 29 d LuftVG a.F.).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07
    Insoweit ist die Situation vergleichbar mit der des Inhabers einer Fahrerlaubnis, von dem zu Unrecht die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert wird: Kommt der Betroffene der Aufforderung nach, darf die Fahrerlaubnisbehörde das Gutachten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts uneingeschränkt verwerten (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens einer Erlaubnis für Luftfahrer -

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07
    Zwar war der Antragsteller nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2007 - OVG 12 S 58.07 -) nicht verpflichtet, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zu stellen, weil seine Luftfahrerlaubnis erst im Mai 2008 ablaufen wird.
  • VGH Bayern, 12.07.2005 - 20 CS 05.1674
    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07
    Die von der Verletzung von Strafgesetzen ausgehende Unzuverlässigkeitsvermutung kann dabei nur durch Tatsachen widerlegt werden, die aufgrund der Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Bewerbers die Straftaten derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein Zweifel an der Zuverlässigkeit nicht mehr aufkommen können (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 20 CS 05.1674 -, juris Rn. 12).
  • VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 13.541

    Widerruf der Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG

    Allerdings sind die genannten Verurteilungen nicht abschließend und insbesondere aus der Regelung des § 24 Abs. 2 Satz 3 LuftVZO folgt, dass auch im Bereich der "Safety" Verurteilungen mit geringerem Strafmaß herangezogen werden können (so VG Berlin, B.v. 28.11.2007 - 13 A 198.07 - juris Rn. 19), weshalb die Frage der (entsprechenden) Anwendbarkeit des § 24 Abs. 2 Satz 2 LuftVZO vorliegend offenbleiben kann.
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